Das Bieterverfahren

Manche unserer Immobilien werden im Rahmen eines Bieterverfahrens angeboten. Grundsätzlich weisen wir im Exposé gleich zu Anfang deutlich darauf hin, wenn es sich um ein Bieterverfahren handelt, damit Sie dies auf den ersten Blick erkennen können.

Sie interessieren sich für eines unserer Objekte, das im Rahmen eines Bieterverfahrens angeboten wird?
Dann bieten Sie mit!

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihr persönliches Gebot für diese Immobilie abzugeben.
 

Was ist ein Bieterverfahren?

Brookmeyer Immobilien Oberkirch - Bieterverfahren

Eine besondere Variante des Immobilienverkaufs, die sich als äußerst effektiv erwiesen hat, ist das sogenannte Bieterverfahren. Dabei handelt es sich um eine moderne, zeitgemäße Art der Immobilienvermarktung, die die Vorteile einer Auktion nutzt, ohne wirklich eine Auktion zu sein. Ein Bieterverfahren bedeutet nichts anderes, als dass meist mehrere Interessenten zeitgleich auf ein Objekt bieten können.
 

Handelt es sich um eine Auktion oder Versteigerung?

Ein Bieterverfahren ist ausdrücklich keine Auktion oder Versteigerung.

Gebote können vom Verkäufer abgelehnt werden und auch Bieter können jederzeit von ihrem Gebot zurück treten. Auch ein Nachverhandeln von Geboten ist hier nicht unüblich.

Es fällt also nicht, wie bei einer Versteigerung, am Ende der Bietzeit der Hammer, da der Zuschlag beim Bieterverfahren grundsätzlich immer vorbehaltlich der Eigentümerzustimmung erfolgt.

Letztendlich unterliegt beim Bieterverfahren der Vertragsabschluss den gleichen Bedingungen, wie beim konventionellen Verkauf, er erfolgt also auch hier durch notarielle Beurkundung.
 

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

Bei einem Bieterverfahren gibt es üblicherweise feste Termine, zu denen Sie sich, zusammen mit anderen Interessenten, die Immobilie in Ruhe anschauen können. Wir sind zu diesen Terminen natürlich vor Ort und werden Ihnen alle Fragen, die sie für eine Entscheidung benötigen beantworten. Als Interessent können Sie sich vorher bei uns zu einem dieser Termine verbindlich anmelden und werden dann als Bieter bei uns registriert.

Als Bieter haben Sie dann die Möglichkeit, ein Gebot für die Immobilie abzugeben. Dazu rufen Sie uns an, oder senden uns eine Nachricht per Email, Fax oder per Briefpost. Wenn Sie sich unsicher sind welchen Gebot Sie abgeben wollen, oder Sie weitere Informationen brauchen, um ein Gebot abgeben zu können, sprechen Sie uns einfach an.
Alle Bieter und Interessenten können sich jederzeit über das aktuelle Höchstgebot informieren um diesbezüglich immer auf dem aktuellen Stand zu sein. In vielen Fällen geschieht die Information über das aktuelle Höchstgebot über das Online-Exposé im Internet. Sie können das Höchstgebot aber auch telefonisch bei uns erfragen.

Wenn das Höchstgebot ein Niveau erreicht hat, zu dem der Eigentümer der Immobilie tatsächlich verkaufen will, kann er dies jederzeit tun. Der Verkäufer bzw. Eigentümer der Immobilie kann also im Verlauf dieses Verfahrens jederzeit ein Gebot akzeptieren und die Immobilie verkaufen.
So lange die Immobilie nicht verkauft ist, können Sie weiterhin Ihre Gebote abgeben.

Sie haben Fragen und brauchen weitere Informationen zum Thema?
Rufen Sie uns an!

Gerne können Sie uns auch Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular zusenden. Bitte hinterlassen Sie dort Ihre Telefonnummer, damit wir uns bei Ihnen melden können.

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